AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Scheuleac-Bau.
1. Geltung
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma Scheuleac-Bau gegenüber Auftraggebern (privat und gewerblich). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsgrundlage
Maßgeblich ist ausschließlich das schriftliche Angebot von Scheuleac-Bau. Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
3. Leistungsumfang
Leistungsumfang, Materialien und Ausführung ergeben sich ausschließlich aus dem Angebot. Änderungen, Zusatzarbeiten oder Abweichungen werden gesondert berechnet.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Preisänderungen durch nachträgliche Kundenwünsche, Planänderungen, Materialpreissteigerungen oder unvorhersehbare Mehrarbeiten bleiben vorbehalten.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug:
- dürfen Arbeiten eingestellt werden
- werden Verzugszinsen berechnet
- werden Mahn- und Inkassokosten weiterbelastet
6. Termine und Fristen
Ausführungsfristen sind unverbindlich, außer sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Scheuleac-Bau haftet nicht für Verzögerungen durch:
- Wetter
- Lieferprobleme
- Krankheit
- behördliche Maßnahmen
- höhere Gewalt
- Verzögerungen durch den Kunden
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Kunde muss sicherstellen, dass:
- die Baustelle zugänglich und arbeitsbereit ist
- Strom und Wasser vorhanden sind
- notwendige Genehmigungen vorliegen
Mehraufwand durch fehlende Voraussetzungen wird zusätzlich berechnet.
8. Abnahme
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie nutzt oder innerhalb von 3 Werktagen nach Fertigmeldung keine schriftliche Mängelanzeige erfolgt.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit folgenden Einschränkungen, soweit gesetzlich zulässig:
- Keine Gewähr für Materialien, die der Kunde bereitstellt
- Keine Gewähr für Schäden durch Fremdeinwirkung, falsche Nutzung oder fehlende Pflege
- Mängel müssen unverzüglich schriftlich gemeldet werden
10. Haftung
Scheuleac-Bau haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Keine Haftung besteht für: Folgeschäden, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, Schäden durch Dritte. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung auf den Auftragswert begrenzt.
11. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Scheuleac-Bau.
12. Rücktritt
Bei Zahlungsverzug, fehlender Mitwirkung oder falschen Angaben des Kunden kann Scheuleac-Bau vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
13. Gerichtsstand und Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Scheuleac-Bau, soweit gesetzlich zulässig.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB gültig. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.